Geheimhaltungsregeln bei Third-Party-Audits
Jeder GxP-Auditor erhält bei seinen Inspektionen einen tiefen Einblick in Herstellungsprozesse und in das Qualitätsmanagement. Auch nachfolgende Schritte, etwa Weiterverarbeitungsprozesse beim Kunden muss er kennen, um ein Third-Party-Audit zielgenau durchführen zu können. In Bezug auf alle Unterlagen und sonstigen Informationen, die wir im Zusammenhang mit erteilten Aufträgen erhalten, gewährleistet die blue inspection body GmbH Vertraulichkeit. Jeder Auditbericht von blue muss dabei sachlich richtig, unvoreingenommen und fair sein. Die Weitergabe von Unterlagen und Informationen erfolgt, mit Ausnahme eventueller Auskunftspflichten gegenüber Behörden, grundsätzlich nur nach Zustimmung durch den Auftraggeber oder den Verfügungsberechtigten. Für die Geheimhaltung von Unterlagen, die ein GxP-Auditor der blue inspection body GmbH von Auftraggebern im Zuge von Third-Party-Audits erhält, gelten strenge Vorgaben.
Die Akkreditierungs-Bestimmungen der ISO 17020 verlangen, dass Dokumente rund um ein GxP-Audit vertraulich behandelt und alle Aufzeichnungen langfristig vor unbefugtem Zugriff geschützt unter Verschluss gehalten werden. Die Einhaltung dieser Anforderungen gewährleisten wir durch ein mehrstufiges System: Alle Mitarbeiter werden regelmäßig für den Umgang mit vertraulichen Dokumenten und Daten geschult. Die Gewährleistung der Geheimhaltung wird von der für die blue inspection body GmbH zuständigen Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) regelmäßig überwacht.
Kontakt
blue inspection body GmbH
Am Mittelhafen 56
48155 Münster, Deutschland
Phone: +49 251 9759950-100
kontakt(at)blue-inspection .com
china(at)blue-inspection .com
india(at)blue-inspection .com