GMP-Audits für Fertigarzneimittel
Bei der Herstellung von Arzneimitteln sind die Regeln zur Guten Herstellungspraxis (Good Manufacturing Practice, GMP) zu beachten. Diese Vorgaben sind weltweit in verschiedenen Regelwerken wie z.B. den 21 CFR 210/211, WHO GMP, PIC/S GMP Guide und EU GMP Guideline Teil I inkl. Anhängen dargelegt.
Im Rahmen der Auslagerung von Herstellungs- oder Qualitätskontrolltätigkeiten, der Qualifizierung von Auftragsherstellern oder auch der Freigabe eines Arzneimittels bilden GMP-Audits der Fertigarzneimittel-Herstellung einen wichtigen und rechtlich notwendigen Bestandteil der Sorgfaltspflichten des pharmazeutischen Unternehmers.
Unsere Leistungen

Die blue Auditoren sind berufserfahrene Praktiker mit vielseitiger Auditerfahrung beispielsweise bei Wirk- und Hilfsstoffen, Packmitteln oder auch der Logistik und Materialwirtschaft (GDP). Somit bringen sie eine bereichsübergreifende GMP Sicht in die Audits ein.
GMP-Richtlinien
Aufgrund der Vielzahl und Verschiedenartigkeit an vorhandenen Arzneiformen sind die GMP Richtlinien in Europa in neun generelle Kapitel und 20 spezielle Anhänge gegliedert. Damit wird den Unterschieden zwischen festen, halbfesten und flüssigen Arzneiformen, Oralia, Dermatika und Parenteralia sowie weiteren Besonderheiten Rechnung getragen wie z.B. bei der Herstellung von:
- sterilen Arzneimitteln
- biologischen Arzneimitteln zur Anwendung bei Menschen
- radioaktiven Arzneimitteln
- Tierarzneimitteln und Tierimpfstoffen
- medizinischen Gasen
- pflanzlichen Arzneimitteln
- Aerosolen
- Prüfpräparaten
- Produkten, die aus menschlichem Blut oder Plasma gewonnen werden
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